Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt? Die Qual der Wahl

Ganz egal welche Arbeiten anfallen, viele Autobesitzer fragen sich ob sie für eine Inspektion oder eine Reparatur lieber eine freie Werkstatt oder eine Vertragswerkstatt aufsuchen sollten. Ist das vorherrschende Bild der günstigeren, freien Werkstatt wirklich wahr? Liegt wirklich ein Garantieverfall vor, wenn keine Vertragswerkstatt aufgesucht wird?

Keine Garantie bei freien Werkstätten?

Können Autobesitzer freie Werkstätten aufsuchen ohne, dass die Garantie verfällt oder ist es verpflichtend eine Vertragswerkstatt zu nutzen, wenn der Garantieschutz gewahrt werden soll? Entscheidend ist, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchten handelt. 

 

2013 entschied der Bundesgerichtshof, dass der Garantieschutz nicht von der Wahl der Werkstatt abhängig sein darf. Dies gilt für Gebrauchtfahrzeuge. Die Rechte der Autonutzer wurden somit deutlich gestärkt. Es ist daher möglich, die Werkstatt frei zu wählen, wenn es um die Inspektion, die Reparatur oder die Wartung des Gebrauchtwagens geht. Die Garantie darf nicht dadurch verfallen. Der vorherrschende Grund dieses Urteils liegt darin begründet, dass Gebrauchtwagenverkäufer die Garantie zusammen mit dem Gebrauchtwagen verkaufen, auch wenn das nicht einzeln auf der Rechnung steht. Der Gebrauchtwagenhändler darf allerdings festhalten, dass der neue Besitzer des Fahrzeugs Inspektionen und Wartungsarbeiten durchzuführen hat. Es ist nicht rechtens festzuhalten, ob dies in einer Vertragswerkstatt oder einer freien Werkstatt zu geschehen hat. 

 

Bei Neuwagen sieht es an dieser Stelle etwas anders aus. Stellt der Hersteller eine Gratisgarantie auf freiwilliger Basis aus, so ist es möglich diese Leistung an gewisse Bindungen zu knüpfen. Es ist daher möglich festzuhalten, dass Inspektionen oder Wartungen nur von Vertragswerkstätten erledigen zulassen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Gewährleistung, anders als eine Garantie nicht zu freiwilligen Leistungen zu zählen ist. Diese sind nämlich gesetzlich vorgeschrieben. Ein Händler verpflichtet sich somit auftretende Mängel zu überarbeiten, ganz gleich welche Werkstatt zuvor für Inspektion und Wartung besucht wurden. 

Achten Sie auf die Herstellerangaben

Besonders bei einem Weiterverkauf des Fahrzeugs ist es wichtig, ob Reparatur und Wartung stets den angegebenen Herstellervorgaben entsprachen. Empfehlung: Es sollte darauf geachtet werden, dass freie Werkstätten dies auf dem Rechnungsbeleg vermerken. Folgen freie Werkstätten den Angaben des Herstellers, so ist es möglich, dass sie auch einen Stempel in das Serviceheft setzen dürfen. 

Der Unterschied zwischen freien und Vertragswerkstätten

Eine freie Werkstatt ist ein markenunabhängiger Betrieb. Das bedeutet, dass jedes Fahrzeug dort eine Reparatur erhalten kann. Hierzu gehören ebenfalls Betriebe mit Niederlassungen, die sich über die gesamte Bundesrepublik erstrecken. Ein besonderer Attraktivitätsfaktor, der die freien Werkstätten von den vertraglichen unterscheidet sind die oftmals niedrigeren Kosten. Freie Werkstätten, die sich außerhalb großer Ballungszentren befinden berechnen darüber hinaus oftmals niedrigere Stundensätze, als dies in den großen Städten der Fall ist. Es kann daher durchaus lohnenswert sein, eine etwas weitere Strecke zur nächsten Werkstatt in Kauf zu nehmen. Ein weiterer besonderer Unterschied ist die Tatsache, dass freie Werkstätten die Möglichkeit besitzen bereits gebrauchte Ersatzteile anstatt neuer Ersatzteile oder Originalteilen einzubauen. Zusätzlich sind diese häufig besser erreichbar, da sie häufiger in einem Stadtgebiet vorhanden sind. 

 

Herstellerwerkstätten ermöglichen darüber hinaus den freien Zutritt zu so genannten Fehler-Datenbanken. Laut Aussagen des ADAC besitzen Herstellerwerkstätten zusätzlich über einen Erfahrungsvorteil und eine optimalere Ausstattung, was eine spezielle und individuelle Diagnose des Fahrzeugs ermöglicht. 

Freie Werkstätten oder Vertragswerkstätten? Was sagt der Test?

Laut vorliegenden Testergebnissen schneiden freie Werkstätten wiederholt schlechter ab als die vertraglichen Konkurrenten. Oftmals wurden bei durchgeführten Untersuchungen nicht die komplette Serviceliste abgearbeitet, sondern lediglich besonders wichtige Punkte überprüft. Besonders kleinere Mängel, welche die Sicherheit nicht gefährden, allerdings leicht zu finden sind werden nicht bemerkt.

Auf welche Werkstatt sollten Sie zurückgreifen, wenn Sie ein Leasingfahrzeug besitzen?

Besitzen sie einen Leasingvertrag, so ist die spezielle Bindung an eine Werkstatt oft ein fester Bestandteil. Der Beweggrund hierfür ist ein wirtschaftliches Interesse, da somit der erzielte Umsatz in den eigenen Werkstätten verweilt. Bei einer Missachtung droht eine nicht vollständige Übernahme der entstehenden Werkstattkosten oder dass der Leasingvertrag kurzerhand gekündigt wird. Es gibt allerdings bereits einige Gerichtsbeschlüsse, die besagen dass es zu keinem Garantieverlust kommen darf, solange die freie Werkstatt die notwendigen Originalteile verbaut. Leasinganbieter umgehen dies allerdings häufig, indem sie mit sogenannten Kompletttarifen werben und somit zurück zu den hauseigenen Werkstätten führen.

Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt: Jeder entscheidet selbst

Generell ist zu sagen, dass jeder Autobesitzer selbst entscheiden muss, welche Werkstatt optimal passt. Mögliche Ausnahmen sind hierbei Kulanzfälle, Produktrückrufe oder die Behebung von Produktionsfehlern. In diesen Fällen zahlt der Hersteller die entstehenden Kosten und besitzt daher die Möglichkeit vorzuschreiben, wo die Reparaturen durchgeführt werden sollen.

 

Bei Fahrzeugen, welche eher selten in Deutschland vorkommen kann es ratsam sein eine Vertragswerkstatt aufzusuchen, da oftmals spezielle Werkzeuge und Ersatzteile benötigt werden. Bei eher klassischen Wartungsarbeiten wie beispielsweise dem Ölwechsel reichen freie Werkstätten vollkommen aus.